Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass der bevorstehenden Kommunalwahlen 15.03.2020

21. Januar 2020 : Bei der Wahlwerbung ist folgendes zu beachten: mehr....

Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass der bevorstehenden Kommunalwahlen 15.03.2020

Das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 32 Straßenverkehr, hat die Verwaltungsgemeinschaft Baunach darum gebeten, die verantwortlichen Personen der sonstigen Parteien im Gemeindegebiet über nachfolgendes zu informieren:

Aus Anlass der am 15.03.2020 stattfindenden Kommunalwahlen wird angenommen, dass wieder Wahlplakate in verschiedenen Größen aufgestellt werden sollen. Es muss folgendes beachtet werden:

-   Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).

-   Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.

-   Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden

-  Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.

-   Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. Also nicht vor dem 01.02.2020

-   Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerung). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.

-    Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen

-   Der Standort (insbesondere bei Großplakaten) muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein

Die Plakate sind spätestens 1 Woche nach der Wahl abzubauen

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ verwiesen, welche bei Bedarf bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Frau Thiele, Tel 09544/299-29, E-Mail. a.thiele@vg-baunach.de angefordert werden kann.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.
→ Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Diese Seite verwendet Personalisierungs-Cookies. Um diese Seite betreten zu können, müssen Sie die Checkbox bei "Personalisierung" aktivieren.