Wahlergebnisse in der Gemeinde Lauter
Landtags- und Bezirkswahl 2023 - Ergebnisse
Landtagswahl Ergebnisse Gemeinde Lauter:
Bezirkswahl Ergebnisse Gemeinde Lauter:
Landtags- und Bezirkswahl 2023:
Wahlbekanntmachung Lauter
Alle Bekanntmachungen finden Sie unter
https://www.vg-baunach.de/rathaus-verwaltung/landtags-und-bezirkswahlen-2023/
Kommunalwahlen 2020 - Ergebnisse:
Bekanntmachung abschliessendes Ergebnis Lauter Wahl Bürgermeister 15.03.2020
Bekanntmachung abschliessendes Ergebnis Lauter Wahl Gemeinderat 15.03.2020
Das Wahlbüro gratuliert allen Gewählten und wünscht Ihnen für die neue Legislaturperiode Weitsicht, Glück und Erfolg bei allen Entscheidungen.
Aufgrund nicht behebbarer technischer Probleme im Rechenzentrum der AKDB, auf die wir keinen Einfluss haben, funktioniert leider der QR Code auf den Wahlbenachrichtigungen der Gemeinden Lauter und Gerach nicht. Über unsere Internetseite können Sie selbstverständlich die Zusendung der Briefwahlunterlagen beantragen.
Für Baunach und Reckendorf können Sie online und über den QR Code auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Alle Wahlberechtigten (aus Baunach, Reckendorf, Lauter und Gerach) können selbstverständlich auch über unsere Internetseite und dem Bürgerserviceportal die Zusendung der Briefwahlunterlagen online beantragen. Klicken Sie dazu einfach auf der Startseite www.vg-baunach.de auf den blauen Kreis „Bürgerserviceportal“. Sie werden dann Schritt für Schritt zur Beantragung angeleitet. Nutzen Sie diese Möglichkeit, falls Sie am Wahltag nicht im Wahllokal wählen können.
Direkter Link ist HIER: Bürgerserviceportal
Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier können Sie die Ergebnisse der Europawahl vom 26. Mai 2019 einsehen:
>> Link des Landratsamtes Bamberg mit Ergebnissen des Landkreises Bamberg
Nachfolgend können Sie unter "Downloads" die Ergebnisse der letzten Wahlen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Baunach nachlesen.
Downloads
- Endergebnis Gemeinderatswahl Lauter 16.03.2014
- Endergebnis Bürgermeisterwahl Lauter 16.03.2014
- Bekanntmachung Ergebnis Lauter Wahl Bürgermeister 16.03.2020
- Bekanntmachung Ergebnis Lauter Wahl Gemeinderat 16.03.2020
- Bekanntmachung abschließendes Ergebnis Lauter Wahl des Gemeinderats 15.03.2020.pdf
- Bekanntmachung abschließendes Ergebnis Lauter Wahl des ersten Bürgermeisters 15.03.2020.pdf
- Lauter 1.Bürgermeister Ronny Beck.jpg
- Lauter 2. Bürgermeister Helmut Hartmann.jpg
- Lauter 3. Bürgermeister Christian Albrecht.jpg
- Lauter gesamter Gemeinderat 2020.jpg
Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass der bevorstehenden Wahlen
Das Landratsamt Bamberg, Fachbereich 32 Straßenverkehr, hat die Verwaltungsgemeinschaft Baunach darum gebeten, die verantwortlichen Personen der sonstigen Parteien im Gemeindegebiet über nachfolgendes zu informieren:
Aus Anlass der Wahlen wird angenommen, dass wieder Wahlplakate in verschiedenen Größen aufgestellt werden sollen. Es muss folgendes beachtet werden:
- Wahlwerbung darf nur innerorts angebracht werden und nur dort, wo die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird (Gefahr von Sichtbeeinträchtigungen an Straßeneinmündungen und Innenkurven).
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder beeinträchtigt werden.
- Auch an Fußgängerüberwegen (hierzu zählen auch Querungshilfen mit Mittelinseln) darf wegen der gegebenen Gefahr, dass dadurch insbesondere Kinder verdeckt werden könnten, keine Wahlwerbung angebracht werden
- Großplakate haben einen Mindestabstand von 3 m zum Fahrbahnrand einzuhalten; die übrigen Plakate einen Abstand von 1,5 m.
- Die Aufstellung der Plakate darf erst 6 Wochen vor der Wahl erfolgen. Also nicht vor dem 01.02.2020
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerung). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen.
- Die Plakattafeln sind so aufzustellen, dass sie den anerkannten Regeln der Technik genügen (kipp- und sturmsichere Verankerungen). Die Standsicherheit ist mindestens einmal wöchentlich zu überprüfen
- Der Standort (insbesondere bei Großplakaten) muss sowohl mit der Gemeinde als auch mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abgestimmt sein
Die Plakate sind spätestens 1 Woche nach der Wahl abzubauen
Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 13.02.2013 „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden“ verwiesen, welche bei Bedarf bei der Verwaltungsgemeinschaft Baunach, Frau Schallenberg, Tel 09544/299-25, E-Mail. d.schallenberg@vg-baunach.de angefordert werden kann.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.
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