Grüngut verbrennen?
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile eine Verbrennung grundsätzlich verboten ist.
Pflanzliche Abfälle dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich auf den angefallenen Grundstücken zur Verrottung/Kompostierung gebracht werden, sofern das Wohl der Allgemeinheit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ist dies nicht möglich, so sind die pflanzlichen Abfälle in haushaltsüblichen Mengen über die ausgewiesenen Grüngutsammelstellen bzw. über die Biotonne ordnungsgemäß zu entsorgen.
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile darf nur
-befallenes Schädlingsholz;
-Abfälle aus der Landwirtschaft und dem Erwerbsgartenbau wie zum Beispiel
-Strohige Abfälle, wenn die Einarbeitung nicht möglich ist, oder wenn sie im Boden nicht genügend verrotten können und die Bodeneigenschaften dadurch negativ verändert würden;
-Kartoffelkraut, andere krautige Abfälle aus der Landwirtschaft und
-holzige Abfälle aus dem Obst-, Wein und Hopfenanbau, wenn sie im Zuge der Bewirtschaftung der jeweiligen Anbaufläche anfallen,
verbrannt werden.
Das Verbrennen muss rechtzeitig, mindestens 7 Tage vor der beabsichtigen Verbrennung bei der Gemeindeverwaltung angezeigt werden, damit die Verbrennung an die Integrierte Leitstelle Bamberg/Forchheim weiter gemeldet werden kann.
Weitere Einzelheiten können bei der Gemeinde erfragt werden.
Das Verbrennen ist nur außerhalb bebauter Ortsteile und an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr zulässig. Belästigungen durch Rauchentwicklung und besonders ein Übergreifen des Feuers sind zu verhindern. Beim Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist folgendes zu beachten:
- Abstand zu Wohngebieten, Verkehrsrändern, Waldrändern und allen anderen brandgefährdeten Gegenständen halten.
- Überwachung des Feuers durch mindestens zwei leistungs- und reaktionsfähige, entsprechend ausgerüstete Personen über 16 Jahre.
- Kein Entzünden eines Feuers beziehungsweise Löschen bestehender Feuer bei starkem Wind.
- 3 m breite Bearbeitungstreifen frei von pflanzlichen Abfällen um die gesamte Brandfläche.
- Größere Flächen sind nicht gleichzeitig in Brand zu setzen.
- Glut muss bei Verlassen der Feuerstelle und spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erloschen sein.
- Verbrennungsrückstände sind möglichst bald in den Boden einzuarbeiten.
Hinweis:
Im Interesse der Umwelt sollten pflanzliche Abfälle möglichst nicht verbrannt werden. Soweit eine Eigenkompostierung nicht gewünscht ist, sollte die Entsorgung über die Biotonne oder die ausgewiesenen Grüngutsammelstellen erfolgen.
Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.