Breitbandförderung Gemeinde Lauter
Die Gemeinde Lauter beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern.
Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Gigabitrichtlinie Förderschritt 5: Auswahlverfahren Ergebnis
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Gigabitrichtlinie Förderschritt 4: Bekanntmachung Auswahlverfahren
Die Gemeinde Lauter führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch.
Die Vergabe erfolgt elektronisch. Die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen können unter folgendem Link abgerufen werden:
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1ee87c
Hinweis zur Adressenliste zum Auswahlverfahren, welche auf dem e-Vergabeportal zum Download bereitgestellt wird:
Mit dem Download der veröffentlichten Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der veröffentlichten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Gigabitrichtlinie Förderschritt 3: Bekanntmachung der Markterkundung
Gigabitrichtlinie Förderschritt 2: Bekanntmachung der Markterkundung
Die Gemeinde Lauter ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten
(Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Lauter bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 29.05.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Download Markterkundung Bekanntmachung
Gigabitrichtlinie Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Gemeinde Lauter nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren zur Verfügung gestellt.
„Mit dem Download der Adressliste erklärt sich der Bieter mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.“
Download Karte vorläufiges Erschließungsgebiet
Adressliste vorläufiges Erschließungsgebiet: bitte anfordern über a.thiele@vg-baunach.de
Download Verpflichtungserklärung Geodaten
Download Nutzungsbedingungen Geodaten
Förderschritt 9: Projektbeschreibung (29.11.2016)
Die Dokumentation der Projektbeschreibung der Gemeinde Lauter gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Förderschritt 8: Fördersteckbrief (17.11.2015)
Die Dokumentation der Infrastruktur der Gemeinde Lauter gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) finden Sie hier:
Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (17.11.2015)
In der folgenden Datei finden Sie die Bestätigung der Gemeinde Lauter zum Kooperationsvertrag
Förderschritt 6: Bewilligung und Übergabe des Zuwendungsbescheides (Förderbescheides) für den Breitbandausbau
Der Gemeinde Lauter ist am 05.10.2015 von der Regierung von Oberfranken der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern ausgestellt worden.
Im feierlichen Rahmen in Bayreuth wurde am 13.11.2015 Bürgermeister Armin Postler der Zuwendungsbescheid aus den Händen von Dr. Markus Söder, MdL, Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, überreicht.
Förderschritt 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung (20.04.2015)
Nachfolgend ist die Bekanntmachung der Gemeinde Lauter bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 20.04.2015 veröffentlicht:
Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (26.11.2014)
Die Gemeinde Lauter führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR, in Kraft getreten am 09.07.2014) durch.
Die Angebote sind bis zum 13.02.2015 einzureichen.
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Baunach, Gemeinde Gerach und Gemeinde Reckendorf.
Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (10.11.2014)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Lauter vom 14.08.2014 bis zum 15.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Lauter und auf dem zentralen Onlineportal http://www.schnelles-internet-in-bayern.de/.
Zusätzlich wurden mit E-Mail vom 12.08.2014 alle im Erschließungsgebiet (gesamtes Gemeindegebiet) vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung individuell befragt.
Die Ergebnisse der Markerkundung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben.
Pdf-datei: „Gemeinde Lauter Markterkundung Ergebnis"
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (12.08.2014)
Die Gemeinde Lauter veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Gemeinde Lauter bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 15.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Ist-Versorgung (12.08.2014)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.
Die Karte der Ist-Versorgung für die Gemeinde Lauter kann hier abgerufen werden.
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